Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Unternehmer – B2B-Shop und Projektleistungen
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
ACTIVATE BRANDS GmbH
Roscherstraße 12
30161 Hannover
Deutschland
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Jablanovszky,
Telefon: +49 511 543 680-0
E-Mail: mail [ @ ] activate-brands .com
nachfolgend „ACTIVATE BRANDS“,
und ihren gewerblichen Kunden, insbesondere über den B2B-Bereich von shop.activate-brands.com.
2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
3. Mit seiner Registrierung bzw. Bestellung im B2B-Bereich bestätigt der Kunde, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abzuschließen.
4. ACTIVATE BRANDS ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft zu verlangen und einen B2B-Zugang bis zu deren Prüfung zurückzuhalten oder zu sperren.
5. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ACTIVATE BRANDS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
6. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen haben im Falle eines Widerspruchs Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand
1. ACTIVATE BRANDS vertreibt insbesondere Getränke, Spirituosen, Filler, Bar- und Gastronomieausstattung, POS- und Eventmaterialien sowie standardisierte und individualisierbare Messe- und Präsentationssysteme.
2. Darüber hinaus können Planung, Gestaltung, Individualisierung, Produktion, Lieferung, Montage, Demontage und weitere projektbezogene Leistungen vereinbart werden.
3. Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
4. Je nach Vertragsgegenstand können Kauf-, Werk- und Dienstleistungen oder Kombinationen dieser Leistungsarten Gegenstand des Vertrages sein.
3. Angebot und Vertragsschluss
1. Produktdarstellungen im Online-Shop stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
2. Durch Absenden einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
3. ACTIVATE BRANDS kann dieses Angebot durch Auftragsbestätigung in Textform, ausdrückliche Annahmeerklärung, Zahlungsaufforderung oder Ausführung bzw. Versendung der bestellten Leistung annehmen.
4. Bei individuell kalkulierten Projekten kommt der Vertrag durch Annahme eines konkreten Angebots von ACTIVATE BRANDS oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung zustande.
5. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung und können gesondert berechnet werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche im B2B-Bereich angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Versand-, Fracht-, Verpackungs-, Verbrauchsteuer-, Zoll-, Einfuhrabwicklungs-, Montage-, Demontage-, Reise-, Messe-, Veranstalter-, Genehmigungs- oder sonstige Nebenkosten sind nur im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben oder vereinbart wurde. Soweit solche Kosten über den Online-Shop erhoben werden, werden sie vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
3. Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Rechnung oder dem Checkout.
4. Fehlt eine abweichende Vereinbarung, ist die Vergütung mit Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
5. Lieferung und Leistungsfristen
1. Liefer- und Leistungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung.
2. Verbindliche Termine oder Fristen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
3. Setzt die Leistung von ACTIVATE BRANDS die Mitwirkung des Kunden voraus, beginnen vereinbarte Leistungsfristen erst, sobald der Kunde sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Freigaben, Materialien und sonstigen Mitwirkungshandlungen vollständig erbracht hat.
4. Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
5. Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung des Vertragszwecks zumutbar sind.
6. Versand und Gefahrübergang
1. Bei Versendung von Waren an Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dienstleister auf den Kunden über.
2. Art und Weg der Versendung bestimmt ACTIVATE BRANDS nach pflichtgemäßem Ermessen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
4. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen verbrauchsteuerpflichtiger oder zollpflichtiger Waren gelten zusätzlich die jeweils einschlägigen verbrauchsteuer- und zollrechtlichen Anforderungen. Der Kunde stellt ACTIVATE BRANDS auf Anforderung die für die Abwicklung erforderlichen Unternehmens-, Steuer-, Zoll- und Empfangsdaten sowie gegebenenfalls erforderliche Nachweise rechtzeitig zur Verfügung.
5. Ist eine grenzüberschreitende Lieferung rechtlich nur bei Vorliegen einer bestimmten Empfangsberechtigung, Registrierung oder sonstigen Voraussetzung zulässig und wird diese Voraussetzung nicht durch ACTIVATE BRANDS oder einen von ACTIVATE BRANDS beauftragten Abwicklungspartner erfüllt, erfolgt der Versand erst nach entsprechendem Nachweis durch den Kunden.
6. Soweit ACTIVATE BRANDS die grenzüberschreitende Verbrauchsteuer-, Zoll- oder Einfuhrabwicklung über einen beauftragten Partner übernimmt, werden die hierfür anfallenden Kosten im Checkout, in der Produktbeschreibung oder im individuellen Angebot ausgewiesen.
7. Jugendschutz bei alkoholischen Produkten
1. Alkoholische Produkte werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen abgegeben.
2. Bestellungen alkoholischer Produkte dürfen auf Kundenseite nur von hierzu befugten volljährigen Personen vorgenommen werden.
3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Annahme einer Lieferung alkoholischer Produkte durch eine volljährige und zur Entgegennahme berechtigte Person erfolgt.
4. ACTIVATE BRANDS kann geeignete Alters- und Identitätsprüfungen bei der Übergabe vorsehen.
5. Gewerbliche Wiederverkäufer sind für die Einhaltung der auf ihre eigene Abgabe an Endkunden anwendbaren jugendschutzrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich.
8. Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geschuldeten Zahlungen Eigentum der ACTIVATE BRANDS GmbH.
2. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten.
3. Der Kunde ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und ACTIVATE BRANDS unverzüglich über Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter zu informieren.
9. Untersuchung und Mängelanzeige
1. Ist der Kunde Kaufmann, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.
2. Offensichtliche Transportschäden sind nach Möglichkeit bei Ablieferung zu dokumentieren und unverzüglich mitzuteilen.
3. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen bestehen.
4. Bei berechtigten Mängeln ist ACTIVATE BRANDS zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen beträgt im unternehmerischen Geschäftsverkehr grundsätzlich ein Jahr ab Ablieferung.
6. Die Verkürzung nach Absatz 5 gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, einer übernommenen Garantie, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, zwingender gesetzlicher Haftung oder soweit zwingende gesetzliche Rückgriffsansprüche entgegenstehen.
10. Haftung
1. ACTIVATE BRANDS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
4. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
11. Höhere Gewalt und nicht beherrschbare Ereignisse
Kann eine Leistung aufgrund eines Ereignisses, das außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von ACTIVATE BRANDS liegt, vorübergehend nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
Hierzu können insbesondere behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, erhebliche Transport- oder Lieferkettenstörungen, Arbeitskämpfe, Ausfälle wesentlicher Infrastruktur oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse gehören.
ACTIVATE BRANDS wird den Kunden über wesentliche Auswirkungen auf den Auftrag informieren.
Weitergehende gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
Besondere Bedingungen für Messestände, Displays und Projektleistungen
12. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend für die Planung, Gestaltung, Individualisierung, Produktion, Lieferung, Montage oder Bereitstellung von Messeständen, Displays, POS-Systemen und vergleichbaren Projektleistungen.
Bei Widersprüchen gehen die individuell vereinbarte Leistungsbeschreibung und das konkrete Angebot diesen Bestimmungen vor.
13. Leistungsumfang
1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot.
2. Bei einem als „12-m²-Messestand“ oder vergleichbar bezeichneten Produkt bezieht sich die Quadratmeterangabe auf die vorgesehene Stand- bzw. Grundfläche. Die konkrete Geometrie, beispielsweise 4 × 3 Meter, ergibt sich aus der Produktbeschreibung oder Auftragsbestätigung.
3. Zum Leistungsumfang gehören ausschließlich die ausdrücklich aufgeführten Komponenten und Leistungen.
4. Leistungen wie Transport, Montage, Demontage, Einlagerung, Elektroanschlüsse, Wasseranschlüsse, Internet, Rigging, Bodenanschlüsse, Veranstaltergebühren, Genehmigungen, Messehandling, Abfallentsorgung oder sonstige Leistungen Dritter sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde.
14. Planung, Kundendaten und Freigaben
1. Der Kunde stellt ACTIVATE BRANDS alle für die Durchführung erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
2. Hierzu gehören insbesondere Standpläne, Halleninformationen, technische Richtlinien des Veranstalters, CI-Vorgaben, Logos, Texte, Bilddateien, Druckdaten und sonstige erforderliche Inhalte.
3. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte müssen frei von Rechten Dritter sein oder vom Kunden rechtmäßig genutzt werden dürfen. Der Kunde stellt sicher, dass ACTIVATE BRANDS diese Materialien im für den Auftrag erforderlichen Umfang verwenden darf.
4. Entwürfe, Visualisierungen, Druckdaten oder Konstruktionen können dem Kunden zur Freigabe vorgelegt werden.
5. Mit Erteilung der Freigabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit der für ihn erkennbaren Inhalte, Maße, Texte, Gestaltungselemente und sonstigen freizugebenden Eigenschaften.
6. Änderungen nach erfolgter Freigabe gelten als Änderungsauftrag. Dadurch entstehender zusätzlicher Aufwand sowie erforderliche Fremdleistungen können gesondert berechnet werden. Vereinbarte Termine verschieben sich erforderlichenfalls angemessen.
15. Messevorgaben und Genehmigungen
1. Der Kunde ist verpflichtet, ACTIVATE BRANDS sämtliche vom jeweiligen Veranstalter oder Hallenbetreiber vorgegebenen technischen Richtlinien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit ACTIVATE BRANDS nicht ausdrücklich mit deren Beschaffung beauftragt wurde.
2. ACTIVATE BRANDS berücksichtigt die bei Vertragsschluss bzw. rechtzeitig vorgelegten technischen Anforderungen im vereinbarten Leistungsumfang.
3. Eine bestimmte behördliche oder veranstalterseitige Genehmigung ist nur geschuldet, wenn ACTIVATE BRANDS deren Beschaffung ausdrücklich übernommen hat.
4. Nachträglich vom Veranstalter, Hallenbetreiber oder einer Behörde verlangte Änderungen, die bei Vertragsschluss nicht bekannt waren und von ACTIVATE BRANDS nicht zu vertreten sind, gelten als zusätzliche Leistung und können gesondert berechnet werden.
5. Der Kunde bleibt für die Zulässigkeit seiner eigenen Werbeinhalte, Marken, Aussagen, Exponate und am Stand vorgenommenen Aktivitäten verantwortlich.
16. Montage, Übergabe und Abnahme
1. Soweit Montage vereinbart ist, sorgt der Kunde dafür, dass ACTIVATE BRANDS und beauftragte Dienstleister zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zur Standfläche erhalten und die erforderlichen Voraussetzungen für die Montage gegeben sind.
2. Verzögerungen oder Zusatzaufwendungen aufgrund fehlenden Zugangs, nicht nutzbarer Standflächen, kundenseitig nicht erfüllter Veranstalteranforderungen oder vergleichbarer vom Kunden zu vertretender Umstände können zusätzlich berechnet werden.
3. Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
5. Festgestellte Mängel sollen bei der Abnahme dokumentiert und ACTIVATE BRANDS Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben werden.
17. Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss werden berücksichtigt, soweit dies technisch und terminlich möglich und für ACTIVATE BRANDS zumutbar ist.
ACTIVATE BRANDS ist berechtigt, den hierdurch entstehenden zusätzlichen Planungs-, Produktions-, Material-, Logistik- und Fremdleistungsaufwand gesondert abzurechnen.
Auf Auswirkungen auf vereinbarte Termine wird ACTIVATE BRANDS hinweisen, sobald diese erkennbar sind.
18. Kündigung oder Stornierung von Projektleistungen
1. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
2. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag nach Vertragsschluss, gelten insbesondere die gesetzlichen Vergütungsfolgen des § 648 BGB, soweit diese Vorschrift auf das Vertragsverhältnis Anwendung findet.
3. Bereits erbrachte Planungs-, Gestaltungs-, Produktions- und sonstige Leistungen sowie bereits ausgelöste oder nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind vom Kunden zu vergüten.
4. Weitergehende gesetzliche Vergütungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
19. Eigentum und Nutzungsrechte an Gestaltung und Planung
1. Das Eigentum an verkauften körperlichen Standkomponenten geht nach vollständiger Zahlung entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen auf den Kunden über.
2. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte sowie Rechte an Entwürfen, Konstruktionen, Zeichnungen, Visualisierungen, Konzepten und sonstigen geistigen Leistungen verbleiben bei ACTIVATE BRANDS bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber.
3. Der Kunde erhält die zur vertragsgemäßen Nutzung des erworbenen Produkts erforderlichen Nutzungsrechte.
4. Eine Weitergabe von Planungsunterlagen zur Nachproduktion durch Dritte, eine Vervielfältigung geschützter Gestaltungselemente oder eine anderweitige Nutzung über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von ACTIVATE BRANDS, soweit dem Kunden hierfür nicht ausdrücklich weitergehende Rechte eingeräumt wurden.
20. Einlagerung und Wiederverwendung
Eine Einlagerung, Wartung, Wiederaufbereitung, Anpassung oder Wiederverwendung von Messestandkomponenten durch ACTIVATE BRANDS ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Etwaige Einlagerungs-, Transport-, Handling- und Anpassungskosten werden gesondert vereinbart.
21. Vertraulichkeit
Soweit die Parteien im Rahmen der Zusammenarbeit nicht öffentlich bekannte geschäftliche oder technische Informationen erhalten, sind diese vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
22. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Informationen zur Datenverarbeitung im Online-Shop finden sich in der Datenschutzerklärung unter shop.activate-brands.com.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hannover.
3. ACTIVATE BRANDS bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
ACTIVATE BRANDS GmbH
Roscherstraße 12
30161 Hannover
Deutschland
Stand: September 2026